Gesamtartikel

Recht: Abgesenkter Bordstein hebt Vorfahrtrecht auf

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, kann sich nicht auf sein Vorfahrtrecht laut „rechts vor links“ berufen. Das hat jetzt das OLG Koblenz klargestellt.

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Neustadt/Wied - 25.03.2003 - 
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Artikel Nr. 18546
Wortanzahl 223
Redakteur: Michael Winterscheidt