Gesamtartikel

Recht: Wenn beim Tanken der Zündschlüssel steckt

Wer beim Tanken den Zündschlüssel stecken lässt, handelt grob fahrlässig. Denn wenn das Auto geklaut wird, kann die Versicherung den Schadensausgleich verweigern. Ein Autofahrer aus Frankfurt hatte aber Glück im Unglück.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 01.04.2003 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 18702
Wortanzahl 182
Redakteur: Michael Winterscheidt