Gesamtartikel

Recht: Wer nicht ausweicht obwohl er könnte, haftet mit

Wer rückwärts aus einem Grundstück herausfährt hat eine besonders hohe Sorgfaltspflicht gegenüber dem fließenden Verkehr. Trotzdem sind Fälle denkbar, wo bei einer Kollision nur eine geringe Mithaftung angenommen wird.

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Neustadt/Wied - 07.04.2003 - 
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Artikel Nr. 18874
Wortanzahl 150
Redakteur: Michael Winterscheidt