Gesamtartikel

Gebrauchtwagen: „Bastlerfahrzeug“ unzulässig

Kfz-Händler haften mindestens ein Jahr lang für Mängel eines verkauften Gebrauchtwagens. Um sich dieser Haftung zu entziehen, versuchen unseriöse Anbieter das Gesetz mit allerlei Tricks zu unterlaufen.

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München - 17.04.2003 - 
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Artikel Nr. 19164
Wortanzahl 183
Redakteur: Karin Linke