Gesamtartikel

Recht: Bei frisiertem Leichtkraftrad erlischt der Versicherungsschutz

Immer wieder wird von Jugendlichen die Gefahr eines frisierten Mofas, Mopeds oder Leichtkraftrades unterschätzt. Dabei gilt ein frisiertes Fahrzeug als nicht versichert. Das entschied jetzt das OLG Nürnberg.

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Neustadt/Wied - 22.04.2003 - 
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Artikel Nr. 19203
Wortanzahl 213
Redakteur: Michael Winterscheidt