Gesamtartikel
Recht: Leichtsinniges Überholen gefährdet den Versicherungsschutz
Wer an unübersichtlichen Stellen oder im Bereich einer Sperrfläche leichtsinnig überholt, gefährdet seinen Versicherungsschutz.
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Neustadt/Wied - 05.05.2003 -
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Artikel Nr. 19447
Wortanzahl 171
Redakteur: Michael Winterscheidt