Gesamtartikel

Recht: Leichtsinniges Überholen gefährdet den Versicherungsschutz

Wer an unübersichtlichen Stellen oder im Bereich einer Sperrfläche leichtsinnig überholt, gefährdet seinen Versicherungsschutz.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 05.05.2003 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 19447
Wortanzahl 171
Redakteur: Michael Winterscheidt