Gesamtartikel

Bei Unfällen im Ausland mit Gespannen Nummer des Zugfahrzeugs notieren

Autofahrer sollten nach Unfällen mit Gespannen aus dem Ausland darauf achten, nicht nur das Kennzeichen des Anhängers oder Wohnwagens zu notieren, sondern auch die des Zugfahrzeugs.

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Dresden - 14.05.2003 - 
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Artikel Nr. 19704
Wortanzahl 85
Redakteur: Karin Linke