Gesamtartikel

Recht: Das Wort des Sachverständigen gilt

Unfallgeschädigte dürfen sich auf das Urteil des Gutachters verlassen und das Unfallauto zum geschätzten Restwert verkaufen - auch ohne Kenntnis und Zustimmung der gegnerischen Versicherung. Das hat jetzt das Landgericht Köln entschieden.

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Neustadt/Wied - 27.05.2003 - 
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Artikel Nr. 19983
Wortanzahl 217
Redakteur: Michael Winterscheidt