Gesamtartikel

Fahrverbot für schwere Lkw vom 1. Juli bis 31. August

Auch in diesem Jahr gilt in der Ferienreisezeit neben dem allgemeinen Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr) zusätzlich an Samstagen wieder ein Fahrverbot für schwere Lkw.

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Berlin - 06.06.2003 - 
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Artikel Nr. 20246
Wortanzahl 94
Redakteur: Helmut Weinand