Gesamtartikel
Recht: „Geisterfahrer“ auf dem Fahrrad haften für Unfallkosten
Aus Bequemlichkeit nutzen Fahrrad-Fahrer gern den Fahrradweg auf der falschen Straßenseite. Diese „Geisterfahrt“ kann bei einem Unfall richtig Geld kosten.
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Düsseldorf - 16.06.2003 -
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Artikel Nr. 20382
Wortanzahl 266
Redakteur: Helmut Weinand