Gesamtartikel

Sonderparkrecht gilt nur für Behinderte selbst

Auf einem Behindertenparkplatz darf ein Nicht-Behinderter nur parken, wenn die betroffene Person mit im Auto sitzt.

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München - 02.07.2003 - 
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Artikel Nr. 20760
Wortanzahl 35
Redakteur: Helmut Weinand