Gesamtartikel

Recht: Schädiger muss falsches Gutachten bezahlen

Für die Kosten eines fehlerhaften Gutachtens muss der Unfallverursacher aufkommen.

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Neustadt/Wied - 27.08.2003 - 
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Artikel Nr. 21988
Wortanzahl 132
Redakteur: Michael Winterscheidt