Gesamtartikel

Rasender Radler haftet bei Jogger-Unfall

Wenn ein Radfahrer auf dem Radweg mit einem ihm entgegenkommenden Jogger zusammenprallt, liegt die Schuld beim Jogger. Denn der hat auf dem Radweg nichts zu suchen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel.

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Düsseldorf - 09.09.2003 - 
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Artikel Nr. 22364
Wortanzahl 205
Redakteur: Helmut Weinand