Gesamtartikel

Recht: Ladenhüter ist grundsätzlich mangelhaft

Ein Gebrauchtwagen, der sich nach dem Kauf als Ladenhüter herausstellt, gilt grundsätzlich als mangelhaft. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf darf der Käufer die Erstattung des Preises verlangen.

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Neustadt/Wied - 16.09.2003 - 
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Artikel Nr. 22495
Wortanzahl 183
Redakteur: Michael Winterscheidt