Gesamtartikel

Tipps zur Versicherung von Firmenwagen

Wer einen Firmenwagen fährt, muss sich um den Unterhalt in der Regel nicht kümmern. Das erledigt der Arbeitgeber. Dennoch sollte man sich im Vorfeld einigen, wer bei einem Unfall für die eventuelle Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse aufkommt.

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Berlin - 29.09.2003 - 
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Artikel Nr. 22754
Wortanzahl 320
Redakteur: Karin Linke