Gesamtartikel
Bußgeldbescheid trotz Namensänderung wirksam
Es ist gar nicht so selten, dass in Bußgeldbescheiden der Name des betroffenen Autofahrers falsch wiedergegeben wird. Er ist trotzdem wirksam.
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Neustadt/Wied - 30.09.2003 -
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Artikel Nr. 22855
Wortanzahl 148
Redakteur: Michael Winterscheidt