Gesamtartikel

Kein Ersatz bei Kastanien-Schäden

Wer sein Fahrzeug unter einen Kastanienbaum abstellt, muss mit den Folgen leben können. Blechschäden durch herunterfallende Früchte werden von der Teilkasko-Versicherung nicht beglichen.

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Düsseldorf - 09.10.2003 - 
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Artikel Nr. 23071
Wortanzahl 113
Redakteur: Helmut Weinand