Gesamtartikel

Recht: Importierte Jahreswagen sind weniger wert

Es ist nicht dasselbe, ob ein Jahreswagen aus Deutschland oder aus dem Ausland stammt. Der Verkäufer muss auf die Herkunft des Autos hinweisen. Denn die Tatsache des Imports stellt laut Landgericht Düsseldorf einen wertmindernden Mangel dar.

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Neustadt/Wied - 10.10.2003 - 
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Artikel Nr. 23095
Wortanzahl 223
Redakteur: Michael Winterscheidt