Gesamtartikel

Verlust des Autoschlüssels sofort Versicherung melden

Den Verlust eines Autoschlüssels muss der Besitzer sofort seiner Kaskoversicherung melden.

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Berlin - 30.10.2003 - 
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Artikel Nr. 23574
Wortanzahl 45
Redakteur: Helmut Weinand