Gesamtartikel
Kfz-Haftpflicht: Bis 30. November kündigen
Wer glaubt, für das nächste Jahr eine günstigere Kfz-Versicherung als die bisherige gefunden zu haben, sollte sich als Kündigungstermin den 30.11.vormerken.
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Stuttgart - 30.10.2003 -
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Artikel Nr. 23620
Wortanzahl 85
Redakteur: Helmut Weinand