Gesamtartikel

Tagfahrleuchten sind gesetzlich erlaubt

Zwei im Stoßfänger separat montierte Tagfahrleuchten sind vom Gesetz her zulässig. Letzte Unsicherheiten über die Rechtslage sind jetzt laut dem Zulieferer Hella durch die Ergänzung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ausgeräumt worden.

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Lippstadt - 24.11.2003 - 
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Artikel Nr. 24223
Wortanzahl 69
Redakteur: Silke Koppers