Gesamtartikel

Recht: Handy am Steuer - Ausreden zählen nicht

Das Handyverbot am Steuer gilt nicht allein fürs Telefonieren. Auch wer eine Kurzmitteilung verschickt oder sein Mobiltelefon als Organizer oder Terminkalender nutzt, muss mit einer Strafe rechnen.

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Neustadt/Wied - 26.11.2003 - 
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Artikel Nr. 24284
Wortanzahl 112
Redakteur: Michael Winterscheidt