Gesamtartikel
Kfz-Versicherung: Auch nach dem Stichtag Wechsel möglich
Der Termin für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist soeben verstrichen. Es sei denn, der Versicherer erhöht zum Jahreswechsel die Beiträge: Für solche Fälle gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Textanfang:
Leipzig - 01.12.2003 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 24403
Wortanzahl 63
Redakteur: Karin Linke