Gesamtartikel

Kfz-Versicherung: Auch nach dem Stichtag Wechsel möglich

Der Termin für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist soeben verstrichen. Es sei denn, der Versicherer erhöht zum Jahreswechsel die Beiträge: Für solche Fälle gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht.

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Leipzig - 01.12.2003 - 
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Artikel Nr. 24403
Wortanzahl 63
Redakteur: Karin Linke