Gesamtartikel
Recht: Unfallversicherung haftet bei Müdigkeit
Bei einem Unfall wegen Alkoholmissbrauch ist die Unfallversicherung nicht zur Zahlung verpflichtet. Bei Übermüdung dagegen schon: So urteilte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
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Neustadt/Wied - 16.12.2003 -
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Artikel Nr. 24747
Wortanzahl 209
Redakteur: Michael Winterscheidt