Gesamtartikel
Für Radfahrer muss nicht gestreut werden
Stürzt ein Radfahrer auf einem vereisten Geh- und Radweg, hat er grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch gegenüber der zuständigen Gemeinde.
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Düsseldorf - 18.12.2003 -
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Artikel Nr. 24824
Wortanzahl 128
Redakteur: Helmut Weinand