Gesamtartikel

Wohnanhänger dürfen weiter 100 km/h fahren

Wohnanhänger dürfen auch künftig als „Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen” auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit bis zu 100 km/h unterwegs sein. Die entsprechende Ausnahmeverordnung wurde jetzt bis zum 31.Dezember 2006 verlängert.

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Düsseldorf - 18.12.2003 - 
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Artikel Nr. 24848
Wortanzahl 122
Redakteur: Helmut Weinand