Gesamtartikel

Recht: Blinken allein reicht nicht

Das Setzen des Blinkers allein ist kein ausreichender Hinweis auf das Abbiegen. Wer sich an einer Kreuzung darauf verlässt, dass ein blinkendes Fahrzeug auch tatsächlich abbiegt, muss bei einem Unfall die Hauptlast des Schadens tragen.

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Neustadt/Wied - 06.01.2004 - 
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Artikel Nr. 25041
Wortanzahl 245
Redakteur: Michael Winterscheidt