Gesamtartikel

Recht: Fahrradunfall durch Hund - Haftung abgelehnt

Bei Fahrradausflügen mit Hund sollte die Hundeleine nicht am Fahrradlenker befestigt werden. Denn sorgt der angeleinte Hund für einen Sturz, haftet allein der Rad fahrende Hundehalter für den entstandenen Schaden.

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Neustadt/Wied - 13.01.2004 - 
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Artikel Nr. 25190
Wortanzahl 254
Redakteur: Michael Winterscheidt