Gesamtartikel

Vorfahrt für Blaulicht - Nur nicht nervös machen lassen

Um den Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeugen auszuweichen, darf man vorsichtig bei Rot in eine Kreuzung einfahren.

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Düsseldorf - 16.01.2004 - 
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Artikel Nr. 25309
Wortanzahl 58
Redakteur: Helmut Weinand