Gesamtartikel
Vorfahrt für Blaulicht - Nur nicht nervös machen lassen
Um den Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeugen auszuweichen, darf man vorsichtig bei Rot in eine Kreuzung einfahren.
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Düsseldorf - 16.01.2004 -
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Artikel Nr. 25309
Wortanzahl 58
Redakteur: Helmut Weinand