Gesamtartikel

Recht: Polizei muß Autobahn absichern

Auf der Autobahn liegende Gegenstände müssen von der Polizei zur Verhinderung von Unfällen entfernt und sichergestellt werden. das gehört zu ihrer Dienstpflicht, entscheiden die Richter des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt in zweiter Instanz.

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Neustadt/Wied - 27.01.2004 - 
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Artikel Nr. 25556
Wortanzahl 206
Redakteur: Michael Winterscheidt