Gesamtartikel

Recht: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Der Grundsatz „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt meist nur mit erheblichen Einschränkungen. So auch im entschiedenen Fall bei dem ein Autofahrer die Mutter eines in sieben Meter Entfernung hinter ihr herradelnden Jungen verklagte.

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Neustadt/Wied - 10.02.2004 - 
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Artikel Nr. 25916
Wortanzahl 188
Redakteur: Michael Winterscheidt