Gesamtartikel

Lawinenschäden an Garagenautos - Hausbesitzer haften nicht

Hausbesitzer müssen nicht für Lawinenschäden an Garagenautos aufkommen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

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Berlin - 17.02.2004 - 
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Artikel Nr. 26075
Wortanzahl 109
Redakteur: Silke Koppers