Gesamtartikel

Recht: Für erhöhtes Bußgeld den Führerschein zurückkaufen

Mit einem erhöhten Bußgeld kann man sich unter Umständen seinen entzogenen Führerschein zurückkaufen. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt ein einmonatiges Fahrverbot in ein Bußgeld von 500 Euro umgewandelt.

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Neustadt/Wied - 18.02.2004 - 
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Artikel Nr. 26144
Wortanzahl 153
Redakteur: Michael Winterscheidt