Gesamtartikel

Recht: Trotz Schlangenlinien kein Führerscheinentzug

Schon bei 0,3 Promille Alkohol im Blut und auffälligem Fahrverhalten kann der Führerschein futsch sein. Mit 0,27 Promille kommt man aber davon, selbst wenn man Schlangenlinien fährt. Das entschied jetzt das Landgericht Hamburg.

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Neustadt/Wied - 02.03.2004 - 
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Artikel Nr. 26487
Wortanzahl 179
Redakteur: Michael Winterscheidt