Gesamtartikel

Pkw-Schaden durch Alleebäume

Für den Schutz vor Gefahren durch Straßenbäume sind in der Regel die Städte und Gemeinden verantwortlich. Eine Pkw-Fahrerin, deren Auto durch einen herabstürzenden Ast beschädigt worden war, muss ihren Schaden dennoch selbst tragen.

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Karlsruhe - 08.03.2004 - 
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Artikel Nr. 26606
Wortanzahl 141
Redakteur: Michael Hoffmann