Gesamtartikel

Warnwestenpflicht in Italien - auch für Touristen

Nun gilt auch für ausländische Kraftfahrer in Italien eine Tragepflicht von Warnwesten bei einem Autounfall. Ab dem 1. April ist beim Verlassen des Wagens aufgrund einer Panne oder eines Unfalls eine reflektierende Weste zu tragen, ansonsten droht ein Buß

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München - 19.03.2004 - 
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Artikel Nr. 26968
Wortanzahl 82
Redakteur: Silke Koppers