Gesamtartikel

Recht: Nicht geeichter Fahrtenschreiber gilt als Beweismittel

Ein Pferdetransporter war der Polizei mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit ins Netz gegangen. Trotz eines nicht geeichten Fahrtenschreibers musste der Fahrer dem Bußgeldbescheid Folge leisten und die Strafe zahlen.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 23.03.2004 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 27007
Wortanzahl 142
Redakteur: Michael Winterscheidt