Gesamtartikel

Recht: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Eltern haften im Straßenverkehr nur dann für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das hat das Landgericht Saarbrücken jetzt entschieden.

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Neustadt/Wied - 30.03.2004 - 
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Artikel Nr. 27230
Wortanzahl 156
Redakteur: Michael Winterscheidt