Gesamtartikel

Recht: Totalschäden müssen Versicherer fast vollständig ersetzen

Liegt nach einem Verkehrsunfall ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, dürfen Versicherer aus der Schadenssumme nicht 16 Prozent zu Lasten des Geschädigten heraus rechnen, sondern nur zwei Prozent. Je nach Schadensbetrag macht das eine erhebliche Differen

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Neustadt/Wied - 06.04.2004 - 
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Artikel Nr. 27411
Wortanzahl 206
Redakteur: Michael Winterscheidt