Gesamtartikel

Motorraddiebstahl - Versicherung in der Beweispflicht

Wird ein Motorrad gestohlen und der Besitzer hat grob fahrlässig gehandelt, muss die Versicherung den Schaden nicht ersetzen. Allerdings, so Experten der ARAG, ist die Assekuranz verpflichtet, dem Versicherten ein solches Verhalten nachzuweisen.

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Düsseldorf - 13.04.2004 - 
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Artikel Nr. 27522
Wortanzahl 104
Redakteur: Silke Koppers