Gesamtartikel
Keine Geschäfte mit dem Unfall
Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung nur dann die Erstattung des Brutto-Wiederbeschaffungswertes seines Wagens verlangen, wenn tatsächlich ein neues Auto gekauft worden ist.
Textanfang:
Düsseldorf - 21.04.2004 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 27776
Wortanzahl 98
Redakteur: Helmut Weinand