Gesamtartikel

Recht: Zahnriemen ist Verschleißteil

Auch wenn bei einem gebraucht gekauften Fahrzeug der Zahnriemen bereits vor dem vorgeschriebenen Wechselintervall reißt, muss der Autohalter die Reparaturkosten tragen und kann nicht den Verkäufer in die Pflicht nehmen.

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Neustadt/Wied - 27.04.2004 - 
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Artikel Nr. 27965
Wortanzahl 137
Redakteur: Michael Winterscheidt