Gesamtartikel

Recht: Unfallschädiger haftet für Aktienverluste

Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten haftet der Schädiger auch für Einkommensverluste durch Aktiengeschäfte, die der Verletzte nicht ausführen kann. Das hat jetzt das Landgericht (LG) Kiel entschieden.

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Neustadt/Wied - 04.05.2004 - 
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Artikel Nr. 28186
Wortanzahl 160
Redakteur: Michael Winterscheidt