Gesamtartikel

BGH: Keine Autopfändung bei Gehbehinderten

Stark gehbehinderten Menschen darf ihr Fahrzeug in der Regel nicht gepfändet werden. Das hat jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und mit der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde sowie dem Sozialstaatsprinzip begründet.

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Düsseldorf - 13.05.2004 - 
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Artikel Nr. 28489
Wortanzahl 163
Redakteur: Silke Koppers