Gesamtartikel
Recht: Bei Autodiebstahl haftet fahrlässiger Fahrer
Auch wenn der Fahrer neben dem Auto steht, sollte er den Zündschlüssel immer abziehen. So lautet die Quintessenz einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Jena.
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Düsseldorf - 13.05.2004 -
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Artikel Nr. 28500
Wortanzahl 187
Redakteur: Michael Winterscheidt