Gesamtartikel
Warndreieck gehört unter den Beifahrersitz
Das Warndreieck sollte nach Erfahrungen der Autobahnpolizei nach Möglichkeit unter dem Beifahrersitz untergebracht werden.
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Düsseldorf - 21.05.2004 -
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Artikel Nr. 28684
Wortanzahl 32
Redakteur: Karin Linke