Gesamtartikel

Recht: Haftung des Kfz-Sachverständigen eingeschränkt

Kfz-Sachverständige, die sich bei der Schadensschätzung irren, müssen für die Differenz nicht aufkommen. Das hat das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth jetzt entschieden.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 27.05.2004 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 28867
Wortanzahl 97
Redakteur: Michael Winterscheidt