Gesamtartikel
Flip-Flops beim Autofahren: Nicht verboten, aber gefährlich
Wer sich bei sommerlichen Temperaturen mit „Flip-Flops“ an den Füßen ans Steuer setzt, riskiert ein Bußgeld bis zu 50 Euro und seinen Versicherungsschutz.
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Düsseldorf - 03.06.2004 -
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Artikel Nr. 29033
Wortanzahl 114
Redakteur: Michael Hoffmann