Gesamtartikel

Autoschlüssel nicht in den Briefkasten der Werkstatt

Wer seine Autoschlüssel außerhalb der Geschäftszeiten in den Briefkasten der Werkstatt wirft, handelt grob fahrlässig. Wird der Briefkasten aufgebrochen und das Auto gestohlen, kann die Kfz-Versicherung die Übernahme des Schadens verweigern.

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Düsseldorf - 08.06.2004 - 
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Artikel Nr. 29188
Wortanzahl 106
Redakteur: Michael Hoffmann