Gesamtartikel

Autoradios in Vorführwagen sind gebührenpflichtig

In Vorführwagen eingebaute Autoradios sind rundfunkgebührenpflichtig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden.

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Würzburg - 14.06.2004 - 
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Artikel Nr. 29310
Wortanzahl 138
Redakteur: Helmut Weinand